Über sechzig Namensvorschläge für die Eule in Form von gemalten, gebastelten oder gewebten Exponaten sind beim Landkreis Wolfenbüttel aus Kindergärten und Grundschulen schon eingegangen. Als neues Maskottchen für das Bildungs- und Teilhabepaket („BuT“) für Kinder und Jugendliche soll die Eule Eltern an ihnen zustehende Leistungen erinnern, die ganz einfach zu beantragen sind.
Auf die BuT-Leistungen des Familienministeriums haben ALG2-Empfänger für ihre Kinder ebenso Anspruch wie Asylbewerber, aber auch Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Für „Hartz IV“-Bezieher ist das Jobcenter für die Leistungsgewährung zuständig, für alle anderen Berechtigten das Amt für Soziales des Landkreises.
Was ist „Bildung und Teilhabe“ (BuT)?
Die Kosten für Schulausflüge, Schul-Mittagessen, Nachhilfe-Unterricht und Schulsachen können sich derart summieren, dass manche Eltern damit finanziell überfordert sind. Damit die Kinder darunter nicht leiden und benachteiligt werden, hat die Bundesregierung das „Bildungs- und Teilhabepaket“ eingeführt. Anspruchsberechtigt sind nicht nur ALG2-Empfänger, sondern auch Geringverdiener, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Übernommen werden im Rahmen des BuT folgende Kosten:
• Kosten für Ausflüge und Fahrten mit der Schule, KiTa und Kindertagespflege.
• Kosten für Schulbedarf, also z. B. Schulbücher und Schreibwaren. Hierfür gibt es 100 Euro im ersten und 50 Euro im zweiten Schulhalbjahr.
• Kosten für Mittagessen in der Schule, KiTa und Kindertagespflege.
• Kosten für Lernförderung (Nachhilfe).
• Kosten für Schülerbeförderung (Schulbus).
• Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Warum auf etwas verzichten, was einem zusteht?
Besonders die Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe wurde im vergangenen Jahr nur zu rund 15 % abgerufen, d. h. viele Berechtigte wissen vielleicht gar nichts von dieser Möglichkeit. Sozialdezernent Bernd Retzki möchte dies mit der Eulen-Kampagne ändern: „Leider ist die Inanspruchnahme oft auch schambesetzt“, erklärt er, „dabei handelt es sich um einen ganz normalen Anspruch.“
15 Euro monatlich stehen jedem anspruchsberechtigtem Kind hierfür zu, und zwar zusätzlich zu Klassenfahren, Schulsachen, Nachhilfe und Schulbus. Hiervon können Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Ferienfreizeiten, musikalische Früherziehung und vieles mehr bezahlt werden. Der Anspruch kann auch für eine größere Ausgabe in diesem Bereich „angespart“ werden, dann stehen jährlich bis zu 180 Euro je Kind zur Verfügung.
„Für Klavierunterricht reicht das leider nicht“, bedauert Retzki, „doch jedes Kind soll zum Sportverein gehen oder im Sommer in ein Ferienlager fahren können. Und hierzu kann das BuT-Paket einen guten Beitrag leisten. Man muss das Geld nur beantragen und dann wird es diskret ausgezahlt.“
Kampagne für mehr Inanspruchnahme des BuT-Paketes:
BuT-Koordinatorin Tanja Heintzen und BuT-Ansprechpartner Florian Pössel vom Amt für Soziales des Landkreises Wolfenbüttel werben jetzt verstärkt in Dienstbesprechungen von Lehrern und über die KiTa-Fachberatung dafür, im Interesse der Kinder und Jugendlichen die BuT-Leistungen nicht zu „verschenken“. Aufmerksamkeit erregen für BuT soll jetzt auch überall das Eulen-Maskottchen. „Die Eule steht für Weisheit und Wissen, also Bildung“, erläutert Frau Heintzen, „und Dank der eifrigen Kinder hat sie auch bald einen Namen.“ – Der soll in einer großen Veranstaltung bekannt gegeben werden, in der dann auch die Preisträger des Wettbewerbes „Wie soll ich heißen?“ gekürt werden. hed
Hier gibt es die Bildungs- und Teilhabeleistungen:
Noch hat die Eule keinen Namen. Aber schon jetzt zeigt sie den Weg zu den BuT-Leistungen für die verschiedenen Anspruchsberechtigten:
Arbeitslosengeld II („Hartz IV“):
Jobcenter Wolfenbüttel
Frau Ohmes,
Frau Schlinga-Schubert
Tel.: 05331/901-0
Sozialhilfe und Asylbewerber:
Landkreis Wolfenbüttel
Amt für Soziales
Herr Horstmann
Tel.: 05331/84-238
Wohngeld und Kinderzuschlag
Landkreis Wolfenbüttel
Amt für Soziales / Wohngeldstelle
Herr Pössel
Tel.: 05331/84-273