In Niedersachsen tritt am morgigen Montag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Der Entwurf sieht gemäß des Stufenplans Lockerungen für zahlreiche Bereiche wie Gastronomie, Einzelhandel und private Treffen vor. Somit können aller Voraussicht nach auch die Wolfenbütteler frühestens ab Mittwoch etwas aufatmen und wieder ein etwas normaleres Leben führen.
Am Freitag lag der Inzidenzwert im Landkreis Wolfenbüttel bei 35,9. Laut Landkreis ist der fünfte Tag mit einem Inzidenzwert unter 50 der morgige Montag. Dann wird eine Verfügung erlassen, die zwei Tage danach, also am Mittwoch, in Kraft tritt. Vorausgesetzt alles bleibt so!
Die entscheidenden Grenzen bei den Inzidenzen in der am Freitag vorgestellten Verordnung sind die Werte 35 und 50. So werden zum Beispiel bei einem stabilen Wert unter 50 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Kontaktregeln gelockert. Zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten sollen sich dann wieder treffen dürfen. Neu ist zudem eine Kindergeburtstagsregel: Auch bei einer Inzidenz von über 50 können künftig wohl zehn Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zusammen feiern. Dabei spielt keine Rolle, aus wie vielen verschiedenen Haushalten sie kommen. Niedersachsens Stufenplan: Was geht bei welcher Inzidenz?
Restaurants dürfen innen wieder öffnen
Auch für Veranstaltungen, Tourismus, Zoobesuche, Vereinssport, Gastronomie, Schulen, Kitas und den Einzelhandel ist in der neuen Verordnung detailliert geregelt, wann welche Regeln gelten. So darf zum Beispiel die Innengastronomie mit halber Gästezahl, Sperrstunde und Testpflicht wieder öffnen. Die Einschränkungen sollen entfallen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt. In diesem Fall wird bei halber Gästezahl auch das seit Beginn der Pandemie geltende Öffnungsverbot für Clubs und Diskotheken gekippt. Auch Bars sollen dann wieder öffnen dürfen. Außerdem können dann unter freiem Himmel wieder größere Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern stattfinden.
Schulen im Regelbetrieb
Nach jetzigem Stand gilt dies für die Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte. Entscheidend ist der Inzidenzwert (28.05.2021).
Für den Landkreis Wolfenbüttel gilt: Die Schulen können ebenfalls frühestens ab Mittwoch, 2. Juni, wieder in den Präsenzunterricht (Szenario A) wechseln. Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert fünf Tage lang unter 50 bleibt. Da der erste Tag mit einem Inzidenz-wert unter 50 im Landkreis Wolfenbüttel am Mittwoch, 26. Mai, war, ist der fünfte Tag am morgigen Montag. Am übernächsten Tag, also am Mittwoch, 2. Juni, würde die neue Regel dann wirksam.
Den Schulen wird allerdings überlassen, erst am Montag, 7. Juni, in den Präsenzunterricht zu gehen. Dann wäre die Vorbereitungszeit für alle Beteiligten etwas länger.